Kunst- & Kulturrecht
Wir vertreten Bundesmuseen, private Museen, Galerien und Künstler in allen rechtlichen Fragen des Kunstalltags - von der Konzeption nationaler und internationaler Leihverträge über Versicherungsfragen bis zu gerichtlichen Urheberrechtsauseinandersetzungen. Unsere Kanzlei hat sich in den letzten Jahren auch einen ausgezeichneten Ruf im Bereich der Kunstrückgabe (Restitution) erworben.
Unsere Leistungen
- Verfassung und Verhandlung von Leih- und Galerieverträgen im nationalen und internationalen Kunstverkehr
- Beratung im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Kunstwerken
- Klärung von versicherungsrechtlichen und erbrechtlichen Fragen
- Interessenausgleich im Zusammenhang mit "Raubkunst" und dem österreichischen Kunstrückgabegesetz
Beispiele aus der Beratungspraxis
- Wiedereinführung der Staatshaftung für die österreichischen Bundesmuseen, Konzeption und Verfassung einer Verordnung "Bundeshaftung für Leihgaben Dritter" im Auftrag des Kunsthistorischen Museums Wien
- Vertretung des Kunsthistorischen Museums Wien im Zusammenhang mit allen rechtlichen Fragen rund um den Diebstahl der "Saliera" von Benvenuto Cellini im Jahre 2003
- Vertretung pro bono von Matthias Hammer, Professor an der Akademie der bildenden Künste Wien am Schillerplatz, im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung rund um die Verwendung von "Pumuckl" im Sinne einer freien Werknutzung (Zitat, Ironie, Collage)
- Erzielung eines Millionen-Euro-Vergleiches für zwei Drittel der Erben nach Jenny Steiner im Restitutionsstreit mit der Leopold Museum-Privatstiftung betreffend Egon Schieles "Häuser am Meer"